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Grundschule Kirchhain

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Inklusive Beschulung

Ab dem Schuljahr 2012/2013 wurde die integrative Beschulung abgelöst durch eine inklusive Beschulung.

 

Inklusive Beschulung/Gemeinsamer Unterricht


Seit März 2009 hat die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland Gültigkeit. „Ziel der Behindertenrechtskonvention ist es, eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.“ § 24 der BRK begründet die staatliche Verpflichtung ein inklusives Schulsystem auf den Weg zu bringen. Entsprechende Änderungen sind im Hessischen Schulgesetz von 11/2011 verankert und detailliert in den Neuen Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung beschrieben. Ein inklusives Schulsystem bedeutet die „Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine Schulsystem und damit auch das gemeinsame zielgleiche oder zieldifferente Lernen von Schülern und Schülerinnen mit und ohne Behinderungen in der allgemeinen Schule.“ (KMK-Konferenz 4/2010)

 

Die hessische Landesregierung fährt zweigleisig, d. h. die allgemeinen Schulen erfüllen unter Ausschöpfung ihrer personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten den Auftrag  der sonderpädagogischen Förderung sowie auch weiterhin die traditionellen Förderschulen mit den verschiedenen Förderschwerpunkten. Eltern können bei Anspruch ihres Kindes auf sonderpädagogische Förderung entscheiden, ob die Beschulung für ihr Kind in einer allgemeinen Schule oder in einer Förderschule erfolgen soll.

 

Bei der Förderung haben die BFZ’s (Beratungs-und Förderzentrum; zuständig ist für unsere Schule das BFZ der AWS) eine besondere Bedeutung. Die Förderschullehrkräfte des BFZ übernehmen die Aufgaben der Beratung, der Prävention und der ambulanten sonderpädagogischen Förderung in den allgemeinen Schulen. Sie arbeiten bei der inklusiven Beschulung eng mit den Lehrkräften der allgemeinen Schulen zusammen. Der Begriff „gemeinsamer Unterricht“ wird ersetzt durch die Formulierung „inklusive Beschulung“. Für die Schüler, die an unserer Schule bereits sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht erhalten, wird sich dadurch nichts ändern. Unsere Integrationsklassen werden bis Ende der Grundschulzeit weitergeführt. 

 

Bevor zukünftig eine sonderpädagogische Förderung in Betracht gezogen werden kann, muss die allgemeine Schule schulinterne präventive Maßnahmen wie umfassende Diagnostik, Differenzierung im Unterricht, Teilnahme an Förderkursen, Umsetzung der Förderplanung, Gewährung eines Nachteilsausgleichs, die Beteiligung des BFZ und die Mithilfe der Eltern voll ausgeschöpft haben. Falls diese vielfältigen präventiven Maßnahmen zu keinem Lernerfolg bei dem Kind führen, erstattet die Schulleitung dem BFZ einen Bericht und beruft den Förderausschuss ein. Mitglieder im Förderausschuss sind eine Lehrkraft des BFZ (als Vorsitzende des Ausschusses), die Schulleiterin, eine Lehrkraft, die das Kind unterrichtet und die Eltern des Kindes. Alle Beteiligten beraten über die weitere Förderung des Kindes und legen dem Staatlichen Schulamt (SSA) eine einstimmige Empfehlung vor. Das SSA kann die sonderpädagogische Empfehlung genehmigen, dann besucht das Kind die zuständige allgemeine Schule. Bei Bedenken von Seiten des SSA wird die Empfehlung an den Förderausschuss zurückverwiesen oder das SSA entscheidet selbst.

Auch vor Schuleintritt ist es möglich, den Förderausschuss einzuberufen, wenn bei einem zukünftigen Erstklässler eine vermutete sonderpädagogische Förderung erforderlich ist. 

 

Als zusätzliche Ressourcen werden wir systembezogen Förderschullehrerstunden erhalten, um damit die Kinder mit festgestelltem und angehendem sonderpädagogischen Förderbedarf zu unterstützen. Diese Anzahl reicht meist nicht – zumal es keine Klassenteilung mehr ab dem 21. Schüler (bei sonderpädagogischer Förderung) sondern erst ab 26. Schüler gibt. Das sind nicht die besten Rahmenbedingungen für die Realisierung der inklusiven Schule. Wir können an der Grundschule Kirchhain zwar auf jahrelange Erfahrungen im gemeinsamen Unterricht zurück greifen und darauf aufbauen, aber ohne ein solides Mindestmaß an personellen Ressourcen bei der Unterrichtsversorgung wird uns eine gerechte Förderung aller Schüler und Schülerinnen erschwert. Bei der inklusiven Beschulung geht es nicht nur um die sonderpädagogische Förderung einzelner Kinder, sondern um die angemessene Förderung aller Schüler und Schülerinnen, ob leistungsstark, hochbegabt, leistungsschwach, körperbehindert, rechenschwach, sehbehindert und …. und ... .

 

Die Heterogenität einer Schulklasse in den Blick zu nehmen, ihre Vielfalt positiv wahrzunehmen und den Unterricht danach auszurichten, wird auch in den nächsten Jahren eine große Herausforderung bleiben und ein langer Weg sein. Diese Aufgabe kann uns nur gelingen, wenn alle Beteiligten unserer Schule bei der Entwicklung und Realisierung der inklusiven Schule mithelfen.